Satzung des Vereins zur Pflege der Kameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Sankt Aldegund e.V.

 

Satzung

§1 Name,Sitz und Rechtsform des Vereins

  1. Der Verein trägt den Namen "Verein zur Pflege der Kameradschaft der freiwilligen Feuerwehr Sankt Aldegund e.V."
  2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Sankt Aldegund, Bergstraße 19
  4. Der Verein wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege der Freundschaft und Kameradschaft der Feuerwehrangehörige, z. B. durch regelmäßige Veranstaltungen von Festen, Ausflügen u.Ä.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Der Verein ist politisch und religiös neutral.

§3 Mitglieder des Vereins

Dem Verein können angehören:

a) Feuerwehrangehörige

b) Inaktive Mitglieder

c) Mitglieder der Altersabteilung

d) Mitglieder der Jugendfeuerwehr

e) Ehrenmitglieder

f) Fördernde Mitglieder

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich oder mündlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Mitglieder der Altersabteilung können solche Personen werden, die Feuerwehrangehörige gewesen sind und die Altersgrenze erreicht haben, oder vorher auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden sind.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft kann am Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
  2. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder die bürgerlichen Ehrenrechte verliert.

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben Mitwirkungsrecht im Rahmen dieser Satzung. Sie haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten.
  2. Mitgliedern steht die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins und die Inanspruchnahme seiner Einrichtung im Rahmen dieser Satzung offen.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.

§7 Mittel

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden insbesondere aufgebracht durch:

a) jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festzusetzen ist.

b) freiwillige Zuwendungen (z. B. Spenden)

c) Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.

§8 Organe des Vereins

a) Mitgliederversammlung

b) geschäftsführender Vorstand

c) Gesamtvorstand

§9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mit einer 2-wöchigen Frist schriftlich oder durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel).

§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  1. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

    a) Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge

    b) Wahl des Vorstandes

    c) Wahl der Kassenprüfer

    d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

    e) Entlastung des Vorstandes und des Kassenverwalters

    f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen

    g) Beschlussfassung über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

    h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

  2. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§11 Vereinsvorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:

    a) dem Vorsitzenden

    b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

    c) dem Kassenverwalter

    d) dem Schriftführer

    e) 1. Beisitzer (Arno Hermann)

    f) 2. Beisitzer (Oswald Hillesheim)

    g) 3. Beisitzer (Florian Jatta)

  2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird geregelt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er hat die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen und die Mitglieder angemessen über die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf Dauer von zwei Jahren gewählt.
  5. Der Vorsitzende lädt die Mitglieder zu der Mitgliederversammlung ein und leitet die Versamm-lung. Er beruft die Vorstandsitzungen ein und leitet diese. Über die in der Vorstandsitzung gefassten Beschlüsse und wesentlichen erörterten Angelegenheiten ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§12 Rechnungswesen

  1. Der Kassenverwalter ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.
  2. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.
  3. Am Ende des Geschäftsjahres legt er die Rechnungsführung den Kassenprüfern vor. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.

§13 Auflösung

  1. Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu aufgerufenen Mitgliederversammlung mindestens vier Fünftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die friwillige Feuerwehr Sankt Aldegund, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Feuerwehrwesens zu verwenden hat.

§14 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 8. Mai 2004 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 8. Mai 2004 in Kraft.

Die roteingefärbten Punkte, wurden in der JHV am 22.Februar 2015 durch die Mitglieder geändert und beschlossen.